Die Bestattung

Dem Tod wohnt ein Schrecken inne, dem sich niemand entziehen kann. Er nimmt Menschen von uns, die uns lieb sind, und führt uns vor Augen, dass wir vergänglich sind. Doch nach christlichem Verständnis behält der Tod nicht das letzte Wort. Der Glaube gibt Kraft dem Tod zu begegnen und die christliche Hoffnung reicht über den Tod hinaus.

Die Evangelische Kirche hält Worte, Bilder und Lieder bereit, die über die Jahrhunderte immer wieder Menschen getröstet haben. Sie spenden ihnen bis heute im Angesicht des Todes Hoffnung und Zuversicht. Sie geben Kraft, um Abschied zu nehmen. Sie helfen, die Zeit der Trauer zu überstehen.

Die Pfarrer bieten Begleitung beim Abschiednehmen an. Sie erinnern daran, dass der Macht des Todes die Kraft des christlichen Glaubens entgegensteht.

Wenn ein Mensch stirbt, ist es tröstlich zu erfahren, dass sich dieses Leben nun erfüllt hat. Der Verstorbene kehrt zurück zu Gott, der alles Leben erschaffen hat. Entsprechend wird in der kirchlichen Trauerfeier der Verstorbene in Gottes Hand übergeben. Ängste und Sorgen um ihn können abgestreift werden, denn wir Menschen können darauf vertrauen: Bei Gott sind die Verstorbenen gut aufgehoben.


Was muss ich bei einem Sterbefall bedenken?
Den Tod muss immer ein Arzt bestätigen. In einem Krankenhaus geschieht dies automatisch. Beim Tod zu Hause muss ein niedergelassener Arzt verständigt werden. Am besten der Hausarzt. Der Verstorbene wird untersucht und der Totenschein wird ausgestellt.
Bevor der Verstorbene vom Bestattungsinstitut abgeholt wird, kommt auf Wunsch und nach Möglichkeit der Pfarrer für eine Aussegnung.
Die Angehörigen beauftragen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl mit der Abholung des Leichnams entweder aus dem Krankenhaus oder von daheim. Nach derzeitigem Recht darf ein Verstorbener bis zu 48 Stunden nach Eintritt des Todes im Haus bleiben. Danach muss er abgeholt werden - nicht jedoch, bevor ein Arzt den Tod bestätigt hat. Manchem mag vielleicht der Gedanke, mit einem Toten im Haus zu sein, im ersten Moment unangenehm sein. Es erweist sich aber später oft als hilfreich, wenn sich die Angehörigen ausreichend Zeit genommen haben, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.

Die Bestattungsunternehmen verfügen über geschulte Mitarbeiter, die den Verstorbenen waschen und einkleiden, sofern dies die Angehörigen oder ggf. der Pflegedienst nicht selbst machen möchten. Der Verstorbene darf zu einer Erd- oder Feuerbestattung ganz persönlich eingekleidet sein. Manch einer hat schon vorab den Wunsch geäußert, im Anzug oder im besonderen Kleid bestattet zu werden. Beim Bestatter steht aber auch eine Auswahl an so genannter Sterbekleidung zur Verfügung. Der Verstorbene wird dann vom Bestattungsunternehmen zum nächsten Friedhof gebracht.

Das Bestattungsinstitut erledigt dann, auf Wunsch, alle Formalitäten und besorgt alle Dokumente, die für die Bestattung notwendig sind. Im Beratungsgespräch werden die individuellen Wünsche der Angehörigen in Bezug auf Sarg, Ausstattung des Sarges, Einkleidung des Leichnams, Aufbahrung, persönliche Verabschiedung am Sarg und Blumenschmuck geklärt. Aber auch Fragen nach Traueranzeige und -karten werden besprochen.

Der zuständige Pfarrer wird durch das Bestattungsinstitut oder durch die Angehörigen verständigt. Mit ihm wird der Tag für die Trauerfeier / die Bestattung, sowie für das Trauergespräch festgelegt. Im Trauergespräch mit Ihrem Pfarrer können Sie Ihre Gedanken und Gefühle zum Ausdruck bringen. Dabei wird er das Gesagte vertraulich behandeln. Nur mit Ihrem Einverständnis werden die Inhalte des Trauergesprächs in der Traueransprache aufgegriffen. Das Trauergespräch dient auch dazu, mit Ihnen den Ablauf der Trauerfeier zu besprechen.

Für die Bestattung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die Erd- oder Feuerbestattung. Bei einer Erdbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen nach der Aufbahrung auf dem Friedhof, nach einer Trauerfeier in Anwesenheit der Trauergemeinde der Erde übergeben. Dieses Grab muss von den Angehörigen erworben werden. Die Ruhezeit regelt die jeweilige Friedhofssatzung.
Bei einer Feuerbestattung kann vor der Einäscherung eine Trauerfeier auf dem Friedhof mit dem im Sarg befindlichen Verstorbenen stattfinden. Im Anschluss daran wird der Sarg mit dem Verstorbenen vom Bestattungsinstitut in ein Krematorium gebracht und dort verbrannt. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird über das Beerdigungsinstitut zu dem Friedhof gebracht, wo sie (meistens im engsten Familienkreis) bestattet wird. Wenn vor der Kremation (Verbrennung) des Verstorbenen keine Trauerfeier stattfand, können die Angehörigen diese bei der Urnenbestattung nachholen.

Nach Absprache mit dem Pfarrer erfolgt in einem Gottesdienst das Totengedenken und die Fürbitte für den Verstorbenen und dessen Angehörige.

Der Ewigkeitssonntag im November erinnert an unsere begrenzte Lebenszeit und Gottes Ewigkeit. Am darauf folgenden Sonntag beginnt der Advent, eine Zeit der Erwartung und Freude über Gottes Kommen in der Welt. Damit wird gezeigt, dass der Tod nicht das Ende ist. An diesem Sonntag wird im Gottesdienst der Gemeindeglieder gedacht, die im Laufe des zurückliegenden Kirchenjahres verstorben sind. Alle Angehörigen die einen Menschen verloren haben sind dazu besonders herzlich eingeladen.

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