Klare Entscheidung gegen menschenverachtende Ideologien auf der Kirchensynode in Frankfurt
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat auf ihrer jüngsten Kirchensynode in Frankfurt am Main ein deutliches Zeichen gesetzt: Vertreter menschenverachtender Ideologien sollen künftig keine Verantwortung in kirchlichen Leitungsgremien übernehmen dürfen. Mit großer Mehrheit – einstimmig bei zwei Enthaltungen – wurde ein entsprechendes Kirchengesetz verabschiedet.
Konkret bedeutet dies, dass Personen nicht in Kirchenvorstände oder andere Leitungsämter gewählt werden können, wenn sie extremistische, antisemitische, rassistische oder anderweitig menschenverachtende Positionen vertreten. Auch eine aktive Mitgliedschaft in Organisationen, die solche Haltungen fördern, steht einer Wahl entgegen. Zudem können entsprechende Äußerungen künftig zum Verlust eines bereits ausgeübten kirchlichen Amtes führen.
Kirchenpräsidentin Christiane Tietz begründet diesen Schritt mit dem christlichen Menschenbild. Jesus Christus habe sich besonders den Schwachen und Ausgegrenzten zugewandt. Daraus erwachse die Verpflichtung, die Würde jedes Menschen zu achten und zu schützen. In der Kirche seien alle Menschen willkommen – unabhängig von Herkunft, Überzeugung oder Lebensgeschichte. Zugleich betonte sie die enge Verbindung des Christentums zum Judentum und die Verantwortung, jeder Form von Antisemitismus entschieden entgegenzutreten.
Diese Entscheidung ist kein Ausschluss Andersdenkender aus der kirchlichen Gemeinschaft. Seelsorge und Gespräch bleiben zentrale Aufgaben der Kirche. Auch Menschen mit kritischen oder kontroversen Positionen sollen weiterhin Begleitung und Dialog erfahren. Gerade das offene Gespräch ist ein wichtiger Bestandteil kirchlichen Lebens.
Dennoch setzt das neue Gesetz eine klare Grenze: Wer grundlegende Werte des christlichen Glaubens und der Menschenwürde ablehnt, kann keine Leitungsverantwortung übernehmen. Leitung in der Kirche bedeutet nicht nur Organisation, sondern auch geistliche Vorbildfunktion. Deshalb ist es konsequent, dass Gegner des christlichen Menschenbildes nicht in solche Ämter gewählt werden.
Die EKHN unterstreicht damit ihren Anspruch, eine offene, aber zugleich wertegebundene Kirche zu sein.




