Kirchengemeinden gestalten neue Arten der Bestattung

Dekanatskonferenz zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Am 11. März 2026 kamen Pfarrerinnen, Pfarrer sowie Mitglieder der Verkündigungsteams des Dekanats zur Dekanatskonferenz in Neuhäusel zusammen. Von 9 bis 12 Uhr stand ein Thema im Mittelpunkt, das sowohl kirchlich als auch gesellschaftlich zunehmend an Bedeutung gewinnt: das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz und seine Auswirkungen auf kirchliche Praxis, Trauerkultur und Seelsorge.

Die Dekanatskonferenz ist traditionell die Versammlung aller Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst eines Dekanats. Sie dient dem Austausch, der theologischen Reflexion und der gemeinsamen Orientierung bei wichtigen Themen des kirchlichen Lebens.

Ein Thema von großer gesellschaftlicher Tragweite

Die Novellierung des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz ist ein bedeutender Schritt. Die letzte umfassende Reform lag noch in den 1980er Jahren. Seitdem hat sich die Gesellschaft stark verändert: Lebensformen, Mobilität, religiöse Bindungen und Erwartungen an Bestattungen haben sich gewandelt. Daher war eine grundlegende Neufassung des Gesetzes notwendig.

Im Zentrum der Konferenz stand ein Impulsvortrag von Pröpstin Crüwell, die für die Regionen Rheinhessen und Nassauer Land verantwortlich ist. Anschließend folgte ein ausführlicher Austausch mit der Pröpstin sowie mit Bestatter Toni Stum vom Westerwälder Bestattungshaus. In einem dritten Schritt arbeiteten die Teilnehmenden anhand konkreter Fallbeispiele, um mögliche pastorale und praktische Konsequenzen des neuen Gesetzes zu bedenken.

Die Diskussion machte deutlich: Bestattungskultur befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel.

Motive für neue Formen der Bestattung

Mehrere gesellschaftliche Entwicklungen haben in den vergangenen Jahrzehnten zu neuen Bestattungsformen geführt.

Ein wichtiger Faktor ist die zunehmende Individualisierung der Gesellschaft. Viele Menschen möchten auch den Abschied von einem Angehörigen persönlicher gestalten und wünschen sich Formen, die stärker zur Lebensgeschichte der verstorbenen Person passen.

Hinzu kommen neue ästhetische Erwartungen. Immer wieder äußern Menschen, dass traditionelle Friedhöfe ihnen zu anonym oder unattraktiv erscheinen. Der Wunsch nach naturnahen oder individuell gestalteten Orten des Gedenkens wächst.

Auch die Mobilität der modernen Gesellschaft spielt eine Rolle. Familien leben häufig nicht mehr über Generationen hinweg am selben Ort. Ein klassisches Grab auf einem Friedhof wird daher manchmal als eine Art „Immobilie“ empfunden, die langfristige Bindung an einen Ort voraussetzt.

Schließlich gewinnt der Gedanke der Selbstbestimmung über den Tod hinaus zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen möchten bereits zu Lebzeiten festlegen, wie ihre Bestattung aussehen soll.

Neue Bestattungsformen der letzten Jahrzehnte

Diese gesellschaftlichen Veränderungen spiegeln sich in der Entwicklung neuer Bestattungsformen wider.

Bereits seit den späten 1990er Jahren existieren sogenannte virtuelle Friedhöfe, auf denen Angehörige im Internet Gedenkseiten für Verstorbene gestalten.

Im Jahr 2001 wurden Friedwälder eingeführt – naturnahe Bestattungsorte im Wald, an denen die Urne am Fuß eines Baumes beigesetzt wird.

Seit 2006 sind Kolumbarien zunehmend verbreitet. Dabei handelt es sich um Urnenwände oder Urnenkammern, die häufig in Kirchen oder Friedhofskapellen eingerichtet werden.

Ein besonders weitreichendes Beispiel für neue gesetzliche Möglichkeiten findet sich in Bremen: Dort ist es seit 2015 erlaubt, die Asche Verstorbener auf privaten Grundstücken oder auf bestimmten öffentlichen Flächen zu verstreuen.

Diese Entwicklungen zeigen, wie vielfältig die Formen des Gedenkens inzwischen geworden sind.

Stellungnahmen der Kirchen

Die Kirchen haben sich im Vorfeld des neuen Bestattungsgesetzes intensiv mit den geplanten Veränderungen beschäftigt. Dabei wurde auch deutlich, dass viele kirchliche Vertreterinnen und Vertreter von der Geschwindigkeit des Gesetzgebungsverfahrens überrascht waren.

Gleichzeitig betonten die Kirchen grundlegende theologische Leitlinien.

Zu den sieben Werken der Barmherzigkeit gehört die Bestattung der Toten. Sie ist daher seit den frühesten Zeiten ein zentraler Auftrag der christlichen Gemeinde.

Zugleich ist die Kirche nicht auf eine einzige Form der Bestattung festgelegt. Verschiedene Formen können möglich sein, solange sie dem grundlegenden Anliegen gerecht werden: der Ehrfurcht vor dem verstorbenen Menschen.

Denn aus christlicher Sicht gilt: Die Würde eines Menschen endet nicht mit seinem Tod.

Ein Blick in die Geschichte

Historisch betrachtet war die Sorge für die Bestattung von Verstorbenen sogar ein prägendes Merkmal der frühen christlichen Gemeinden. In den ersten Jahrhunderten verstanden sich christliche Gemeinschaften häufig als eine Art Bestattungsvereine. Die Sorge um Verstorbene war ein Dienst, der damals keineswegs selbstverständlich war.

Auch Reformator Martin Luther äußerte einmal die Bemerkung: „Ihr könnt mich in der Elbe bestatten.“ Dieser Satz zeigt, dass auch in früheren Zeiten eine gewisse Offenheit gegenüber unterschiedlichen Bestattungsformen vorhanden war.

Gleichzeitig blieb der Gedanke wichtig, dass der Umgang mit dem verstorbenen Körper von Würde und Respekt geprägt sein muss.

Neue Herausforderungen

Mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten entstehen auch neue Fragen.

Ein Beispiel ist die Aufbewahrung von Urnen im privaten Haus, die künftig unter bestimmten Bedingungen möglich sein soll. Hier stellen sich praktische und ethische Fragen:
Wie wird ein solcher Aufbewahrungsort gestaltet?
Gibt es einen angemessenen Raum für Erinnerung und Gedenken?

Außerdem fehlt bei vielen neuen Formen – etwa bei der Flussbestattung – ein fester Ort des Gedenkens. Für Angehörige kann dies eine Herausforderung sein, weil sie keinen konkreten Ort haben, an dem sie trauern oder Blumen niederlegen können.

Zudem wird der Umgang mit der Totenasche stärker den Wechselfällen des Lebens unterworfen: Umzüge, Veränderungen in Familienstrukturen oder Konflikte können die Frage aufwerfen, wer künftig für Erinnerung und Pflege verantwortlich ist.

Wichtige Elemente des neuen Gesetzes

Das neue Bestattungsgesetz enthält zahlreiche Regelungen, die auf aktuelle Entwicklungen reagieren.

Ein wichtiger Punkt betrifft die Bestattung von sogenannten Sternenkindern, also Kindern, die vor oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Hier wird die Aufgabe der Kirchen besonders darin gesehen, Räume der Erinnerung zu schaffen, etwa durch Erinnerungsbücher oder besondere Gedenkorte.

Auch Ehrengräber für Soldaten werden im Gesetz berücksichtigt.

Eine weitere mögliche Form ist die Tuchbestattung, bei der der Verstorbene ohne Sarg, nur in ein Tuch gehüllt, bestattet wird. Diese Praxis hat in manchen religiösen Traditionen eine lange Geschichte.

Neu diskutiert wird auch die Flussbestattung, bei der eine Urne in ein Gewässer übergeben wird. Aus kirchlicher Sicht stellt sich hier besonders die Frage nach Orten des Gedenkens.

Außerdem kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen Asche außerhalb von Friedhöfen verstreut werden. In solchen Fällen sieht das Gesetz eine Ruhezeit von fünf Jahren vor.

Interessant ist auch die Möglichkeit, dass Kirchengemeinden eigene Grundstücke zur Ausstreuung von Asche bereitstellen könnten.

Zugleich wird die Ruhezeit bei Urnenbestattungen auf fünf Jahre verkürzt, was ebenfalls eine Veränderung gegenüber bisherigen Regelungen darstellt.

Unter bestimmten Bedingungen kann die Urne auch zur privaten Aufbewahrung ausgehändigt werden. Damit wächst die Verantwortung der Bestatterinnen und Bestatter erheblich.

Die Aufteilung einer Urne ist allerdings nur dann erlaubt, wenn dies ausdrücklich vom Verstorbenen selbst gewünscht wurde. Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass diese Möglichkeit bislang nur von etwa einem Prozent der Menschen genutzt wird.

Chancen und Aufgaben für Kirchengemeinden

Die neuen Regelungen stellen Kirchengemeinden vor Herausforderungen, eröffnen aber auch neue Möglichkeiten.

Eine wichtige Aufgabe besteht darin, neue Gesprächsformate zum Thema „Tod und Gedenken“ zu entwickeln. Viele Menschen haben Fragen zur Bestattung, sprechen darüber aber selten offen.

Zugleich behalten Beerdigungen eine hohe pastorale Priorität. Sie sind ein zentraler Ort der Seelsorge und Begleitung.

Besonders wichtig bleibt die Anwaltschaft für Menschen, die keine Angehörigen oder keine geregelte Totenfürsorge haben.

Darüber hinaus können Kirchengemeinden atmosphärisch ansprechende Orte für Trauerfeiern gestalten und öffentliche Gedenkfeiern anbieten.

Auch die Entwicklung neuer Bestattungsorte – etwa Gemeinschaftsgrabanlagen, Kirchhöfe oder Kolumbarien – kann eine Aufgabe für kirchliche Gemeinden sein.

Nicht zuletzt gilt es, neue Rituale, liturgische Formen und eine zeitgemäße Sprache für Abschied und Erinnerung zu entwickeln.

Empfehlungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat mehrere Empfehlungen für Gemeinden und kirchliche Mitarbeitende formuliert.

Zunächst wird angeregt, breit über neue Bestattungsformen zu informieren – etwa über kirchliche Websites, Öffentlichkeitsarbeit oder Gemeindeabende. Als Kirche kann dies ohne wirtschaftliche Interessen geschehen, mit dem Blick auf Trauerprozesse und Ritualgestaltung.

Zugleich steht aus theologischer und kirchenrechtlicher Sicht nichts dagegen, neue Bestattungsformen kirchlich zu begleiten. Das kann sowohl im Rahmen einer Trauerfeier als auch direkt bei der Bestattung selbst geschehen – etwa bei einer Flussbestattung oder einer Ascheverstreuung.

Die Kirche wird außerdem ermutigt, über Beiträge zu einer würdevollen und bezahlbaren Bestattungskultur nachzudenken. Kirchengebäude und kirchliche Grundstücke können hier eine wichtige Rolle spielen – als Orte der Hoffnung, des Schutzes und der Erinnerung.

Eine wachsende Bedeutung kommt den Bestatterinnen und Bestattern zu. Sie werden immer mehr zu Schlüsselpersonen im Bestattungswesen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kirche und Bestattungsunternehmen ist daher besonders wichtig.

Zugleich bleibt klar: Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen liegt nicht bei den kirchlichen Mitarbeitenden, sondern bei den Bestatterinnen und Bestattern oder bei den für die Totenfürsorge zuständigen Personen.

Da die Durchführungsverordnung an vielen Stellen noch unklar ist, wird sich die Praxis vermutlich regional unterschiedlich entwickeln. Die konstruktiv-kritische Begleitung dieser Entwicklungen kann eine wichtige kirchliche Aufgabe sein.

Zusammenarbeit in der Region

Mit der zunehmenden Vielfalt an Bestattungsformen werden regionale Absprachen innerhalb der Dekanate immer wichtiger.

Nicht alle Pfarrerinnen und Pfarrer werden neue Formen in gleicher Weise begleiten wollen. Daher braucht es klare und transparente Regelungen, wie kirchliche Begleitung organisiert werden kann.

Einfache und gut kommunizierte Wege erleichtern es Menschen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen, wenn sie diese wünschen.

Ein Thema, das alle betrifft

Die Dekanatskonferenz in Neuhäusel machte deutlich: Fragen rund um Tod, Bestattung und Erinnerung gehören zu den grundlegenden Themen menschlichen Lebens.

Das neue Bestattungsgesetz eröffnet neue Möglichkeiten, stellt Kirche und Gesellschaft aber zugleich vor wichtige Fragen:
Wie gestalten wir würdige Abschiede?
Wie schaffen wir Orte der Erinnerung?
Und wie begleiten wir Menschen in ihrer Trauer?

Die Diskussion in der Konferenz zeigte, dass Kirche auch in Zukunft eine wichtige Rolle in der Gestaltung einer würdevollen Bestattungskultur spielen kann – mit seelsorgerlicher Begleitung, mit Ritualen des Abschieds und mit Räumen für Erinnerung und Hoffnung.

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